Blitzschutz

Blitzschutz Gemäß der praktischen Erfahrung und dem Standard der Blitzschutztechnik im In- und Ausland sollte das Blitzschutzsystem des Gebäudes das gesamte System schützen. Der Schutz der Gesamtanlage besteht aus äußerem Blitzschutz und innerem Blitzschutz. Der externe Blitzschutz umfasst einen Blitzadapter, eine Ableitung und ein Erdungssystem. Der innere Blitzschutz umfasst alle zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der elektrischen und magnetischen Wirkung von Blitzströmen im geschützten Raum. Darüber hinaus gibt es einen Blitzschutz-Potenzialanschluss, der die durch kleine Blitzströme verursachte Potenzialdifferenz verringert. Gemäß den internationalen Blitzschutznormen bezeichnet der geschützte Raum das durch das Blitzschutzsystem geschützte bauliche System. Die Hauptaufgabe des Blitzschutzes besteht darin, den Blitz durch Zuschaltung der Blitzanlage abzufangen und den Blitzstrom durch Ableitung der Anlage in die Erdanlage abzuleiten. In einem geerdeten System wird der Blitzstrom in die Erde abgeleitet. Darüber hinaus müssen ohmsche, kapazitive und induktive „eingekoppelte“ Störungen im geschützten Raum auf unschädliche Werte reduziert werden. In Deutschland gelten seit 1982 die DIN VDE 0185 Teil 1 und 2, die für die Planung, den Bau, den Ausbau und die Sanierung von Blitzschutzanlagen gelten. Diese VDE-Norm enthält jedoch keine detaillierten Regelungen darüber, ob Gebäude über Blitzschutzanlagen verfügen müssen . Entscheidungen können auf der Grundlage der Landesbauordnung der Bundeswehr, nationaler und örtlicher Vorschriften und Verordnungen, der Satzungen und Weisungen von Versicherungsgesellschaften sowie Entscheidungen über Blitzschutzanlagen für die Liegenschaften der Bundeswehr getroffen werden aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften hergestellt werden. Wenn eine bauliche Anlage oder ein Gebäude gemäß der nationalen Bauordnung nicht über ein Blitzschutzsystem verfügen muss, liegt es allein bei der Baubehörde, dem Eigentümer oder dem Betreiber, auf der Grundlage ihrer Notwendigkeit zu entscheiden. Entscheidet man sich für die Installation einer Blitzschutzanlage, muss diese im Einklang mit den entsprechenden Normen bzw. Vorschriften erfolgen. Als technisch anerkannte Regeln, Normen oder Verordnungen legen jedoch nur die Mindestanforderungen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens fest. Von Zeit zu Zeit werden Entwicklungen im Ingenieurwesen und damit verbundene neuere wissenschaftliche Erkenntnisse in neue Normen oder Vorschriften aufgenommen. Die aktuell gültige DIN VDE 0185 Teil 1 und 2 spiegelt daher nur den Stand der Technik von vor etwa 20 Jahren wider. Gebäudeausrüstungsmanagementsysteme und elektronische Datenverarbeitung haben in den letzten 20 Jahren erhebliche Veränderungen erfahren. Daher reichen Gebäudeblitzschutzsysteme, die auf dem technischen Niveau von vor 20 Jahren entworfen und gebaut wurden, nicht aus. Die Schadensstatistik der Versicherung bestätigt diesen Sachverhalt eindeutig. Die neuesten Erfahrungen in der Blitzforschung und Ingenieurspraxis spiegeln sich jedoch in den internationalen Blitzschutznormen wider. Bei der Standardisierung des Blitzschutzes hat das IEC Technical Committee 81 (TC81) die internationale Autorität, CENELECs TC81X ist in Europa (regional) maßgebend und das K251-Komitee des Deutschen Elektrotechnischen Komitees (DKE) hat die nationale Autorität. Aktueller Stand und zukünftige Aufgaben der IEC-Normungsarbeit in diesem Bereich. Durch CENELEC wird die IEC-Norm in die Europäische Norm (ES) (manchmal modifiziert) umgewandelt: Beispielsweise wird IEC 61024-1 in ENV 61024-1 umgewandelt. CENELEC hat aber auch eigene Normen: zum Beispiel EN 50164-1 bis EN 50164-1. •IEC 61024-1:190-03, „Blitzschutz von Gebäuden Teil 1: Allgemeine Grundsätze“, weltweit gültig seit März 1990. • Entwurf der Europäischen Norm ENV 61024-1:1995-01, „Blitzschutz von Gebäuden – Teil 1: Allgemeine Grundsätze“, gültig ab Januar 1995. • Der Normentwurf (übersetzt in die Landessprachen) wird in europäischen Ländern getestet (ca. 3 Jahre). Beispielsweise wird der Normentwurf in Deutschland als DIN V ENV 61024-1 (VDE V 0185 Teil 100) (mit nationalem Anhang) (Blitzschutz von Gebäuden Teil 1, Allgemeine Grundsätze) veröffentlicht. • Endgültige Überlegung von CENELEC, die verbindliche Norm EN 61024-1 für alle europäischen Länder zu werden • In Deutschland ist die Norm als DIN EN 61024-1 (VDE 0185 Teil 100) veröffentlicht. Im August 1996 wurde der Entwurf der deutschen Norm DIN V ENV 61024-1 (VDE V0185 Teil 100) veröffentlicht. Der Normentwurf bzw. die DIN VDE 0185-1 (VDE 0185 Teil 1)1982-11 kann in der Übergangszeit bis zur Verkündung der endgültigen Norm übernommen werden. ENV 61024-1 basiert auf der neuesten Technologie, um die Sicherheit der Struktur zu gewährleisten. Daher wird einerseits für einen wirksameren Schutz die Anwendung der ENV61024-1 inklusive des nationalen Anhangs empfohlen. Beginnen Sie andererseits damit, Erfahrungen mit der Anwendung dieser europäischen Norm zu sammeln, die in Kürze in Kraft treten wird. Blitzschutzmaßnahmen für Sonderanlagen werden in der Norm nach DIN VDE 0185-2 (VDE0185 Teil 2):1982-11 berücksichtigt. Bis dahin gilt DIN VDE 0185-2 (VDE 0185 Teil 2):1982-11. Sonderanlagen können nach ENV 61024-1 abgewickelt werden, jedoch sind die zusätzlichen Anforderungen der DIN VDE0185-2 (VDE 0185 Teil 2):1982-11 zu berücksichtigen. Das gemäß Entwurf ENV 61024-1 konzipierte und installierte Blitzschutzsystem soll Schäden an Gebäuden verhindern. Auch im Inneren des Gebäudes werden Personen vor der Gefahr baulicher Schäden (z. B. Brand) geschützt. Der Schutz des Gebäudes und der am Gebäude befindlichen elektro- und informationstechnischen Erweiterungsgeräte kann allein durch die Blitzschutz-Potentialanschlussmaßnahmen der ENV61024-1 nicht gewährleistet werden. Insbesondere der Schutz von Geräten der Informationstechnik (Kommunikationstechnik, Mess- und Regeltechnik, Computernetzwerke etc.) erfordert besondere Schutzmaßnahmen auf Basis der IEC 61312-1:195-02, „Lightning Electromagnetic Pulse Protection Part 1: General Principles“, da Niederspannung zulässig ist. Seit September 1997 gilt die DIN VDE 0185-103 (VDE 0185 Teil 103), die der IEC 61312-1 entspricht. Das Schadensrisiko durch Blitzeinschläge kann anhand der IEC61662 abgeschätzt werden; Standard 1995-04 „Risikobewertung von Schäden durch Blitzschlag“ mit Änderung 1:1996-05 und Anhang C „Gebäude mit elektronischen Systemen“.

Postzeit: Feb-25-2023