Potenzialausgleichsverbindung in Photovoltaikanlagen

Potenzialausgleichsverbindung in Photovoltaikanlagen Erdungsgeräte und Schutzleiter in Photovoltaikanlagen müssen der Norm IEC60364-7-712:2017 entsprechen, die weitere Informationen enthält. Die Mindestquerschnittsfläche des Potenzialausgleichsstreifens sollte den Anforderungen von IEC60364-5-54, IEC61643-12 und GB/T21714.3-2015 entsprechen. Werden Potenzialausgleichsstreifen als Ableitungen verwendet, sollte deren Mindestquerschnittsfläche aus Kupferdrähten von 50 mm oder gleichwertigen Leitern mit Stromtragfähigkeit bestehen. Wenn erwartet wird, dass der Potenzialausgleichsstreifen Blitzströme leitet, sollte seine Mindestquerschnittsfläche 16 mm Stiftdraht oder eine gleichwertige Stromkapazität betragen Dirigent. If the equipotential bonding strip is expected to conduct only induced lightning current, its minimum cross-sectional area shall be 6mm copper wire or equivalent current-carrying capacity Dirigent. Die Mindestquerschnittsfläche des Verbindungsleiters, der die leitenden Teile mit dem Potenzialausgleichsstreifen verbindet, muss 6 mm Kupferdraht oder eine gleichwertige Strombelastbarkeit betragen Dirigent. Wenn keine Photovoltaikanlage an ein Blitzschutzsystem angeschlossen ist, sollte der Mindestquerschnitt der an die verschiedenen Anschlussleisten angeschlossenen Anschlussleiter und der an das Erdungssystem angeschlossenen Leiter 6 mm Kupferdraht oder einen gleichwertigen Strom betragen. Tragfähigkeit Leiter. Hinweis: Die Mindestquerschnittsanforderungen für Leiter variieren in einigen Ländern. Diese Unterschiede werden in GB/T 217143-2015 erläutert. Ein LPS-Teil, von dem erwartet wird, dass er einen Teil des Blitzstroms fließt, sollte der IEC 62561 entsprechen (alle Teile). Wenn die Photovoltaikanlage durch das Blitzschutzsystem geschützt ist, sollte ein Mindestsicherheitsabstand zwischen dem Blitzschutzsystem und den Metallkonstruktionen der Photovoltaikanlage eingehalten werden, um zu verhindern, dass ein Teil des Blitzstroms durch diese Konstruktionen fließt. Der Mindestquerschnitt aller Potenzialausgleichsleiter beträgt 6 mm, mit Ausnahme der Schutzleiter von Überspannungsschutzgeräten der Klasse I im Hauptverteilerschrank. Wenn die Photovoltaikmodule durch das Blitzschutzsystem geschützt sind, zwischen beiden jedoch kein sicherer Trennungsabstand eingehalten werden kann, sollte eine direkte Verbindung zwischen dem äußeren Blitzschutzsystem und der Metallstruktur der Photovoltaikanlage hinzugefügt werden. Diese Verbindung sollte einem Teil des Blitzstroms standhalten können. Die Mindestquerschnittsfläche des Potenzialausgleichsleiters muss den Anforderungen von IEC60364-5-541EC61643-12 und GB/T217143-2015 entsprechen. Der Mindestquerschnitt aller Potenzialausgleichsleiter muss 16 mm betragen, mit Ausnahme der Potenzialausgleichsbänder zur Erdung des Wechselrichters.

Postzeit: Apr-08-2022