Allgemeine Anforderungen an die Blitzschutzplanung von zivilen Gebäuden und Bauwerken

Der Blitzschutz von Gebäuden umfasst ein Blitzschutzsystem und ein elektromagnetisches Blitzimpulsschutzsystem. Das Blitzschutzsystem besteht aus einem äußeren Blitzschutzgerät und einem inneren Blitzschutzgerät. 1. Im Keller bzw. Erdgeschoss des Gebäudes sollten folgende Objekte an die Blitzschutzeinrichtung zum Blitzschutz-Potenzialausgleich angeschlossen werden: 1. Metallbauteile bauen 2. Freiliegende leitfähige Teile elektrischer Anlagen 3. Gebäudeinternes Verkabelungssystem 4. Metallrohre zu und von Gebäuden 2. Bei der Blitzschutzplanung von Gebäuden sollten die geologischen, landschaftlichen, meteorologischen, umweltbedingten und anderen Bedingungen, das Gesetz der Blitzaktivitäten und die Eigenschaften der geschützten Objekte usw. untersucht und Blitzschutzmaßnahmen entsprechend den örtlichen Bedingungen ergriffen werden, um dies zu verhindern oder die durch Blitzeinschläge in Gebäuden verursachten Personen- und Sachschäden verringern. Schäden sowie Schäden und Fehlfunktionen der Shenqi- und Shen-Subsysteme, die durch das Rayshen EMP verursacht wurden. 3. Der Blitzschutz neuer Gebäude sollte Leiter wie Stahlstangen in Metallkonstruktionen und Stahlbetonkonstruktionen als Blitzschutzvorrichtungen verwenden und entsprechend der Gebäude- und Strukturform mit relevanten Majors zusammenarbeiten. 4. Beim Blitzschutz von Gebäuden dürfen keine Fangeinrichtungen mit radioaktiven Stoffen eingesetzt werden 5. Die Berechnung der erwarteten Anzahl von Blitzeinschlägen in einem Gebäude muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die jährliche durchschnittliche Anzahl von Gewittertagen wird anhand der Daten der örtlichen Wetterstation (Station) ermittelt. 6. Für Gebäude ab 250 m Höhe sollten die technischen Anforderungen an den Blitzschutz verbessert werden. 7. Die Blitzschutzkonstruktion von Zivilgebäuden muss den Bestimmungen der geltenden nationalen Normen entsprechen.

Postzeit: Apr-13-2022